Symbole der Stadt

Symbole der Stadt

Das große Wappen der Stadt
Die Grundlage des großen Wappens von Varnsdorf ist ein blauer Barockschild. Auf diesem Schild befindet sich eine silberne Mondsichel mit den Spitzen nach oben, über der ein silberner sechszackiger Stern liegt. Am oberen Rand des Schildes steht ein Helm. Der Helm ist mit einer Ritterkrone mit drei sichtbaren blattartigen Fortsätzen und fünf sichtbaren Perlen geschmückt. Über der Krone befindet sich das so genannte Kleinod, das die Zeichen des Schildes wiederholt: eine Mondsichel und ein sechszackiger Stern, mit dem einzigen Unterschied, dass sich auf den Spitzen des Mondes und einer Spitze des Sterns drei erhabene Straußenfedern befinden, die halb blau und halb silbern sind, wie der Rest des Emblems. Um das große Emblem herum sind die Decken wieder in den Farben des großen Emblems gehalten.

Künstlerische Darstellung des großen Emblems:


Verwendung des Großen Wappens:
Die Zustimmung zur Verwendung des Großen Wappens kann auf schriftlichen Antrag bei der Gemeinde Varnsdorf eingeholt werden, wobei der Zweck und die Art der Verwendung zu begründen sind. Die grafische Gestaltung des Wappens muss mit der künstlerischen Darstellung übereinstimmen, aber auch eine schwarz-weiße Gestaltung ist zulässig.

Das kleine Wappen der Stadt
Das kleine Wappen der Stadt Varnsdorf besteht aus dem Attribut des großen Wappens, das ein blauer Barockschild ist, auf dem eine silberne Mondsichel mit den Spitzen nach oben liegt, darüber ein silberner sechszackiger Stern.

Künstlerische Darstellung eines kleinen Wappens:


Verwendung des Kleinen Wappens:
Die Verwendung des Kleinen Wappens wird von den städtischen Behörden genehmigt.

Die Flagge der Stadt
Das Blatt besteht aus zwei horizontalen Streifen: blau und weiß. Der obere blaue Streifen zeigt einen sechszackigen Stern und einen Halbmond in der Spitze mit den Spitzen nach oben, beide in Weiß. Das Verhältnis zwischen der Breite und der Länge des Blattes beträgt 2:3.

Künstlerische Darstellung der Flagge:


Verwendung der Stadtflagge:
Eine Genehmigung der Stadt ist für die Verwendung der Stadtflagge nicht erforderlich.