Statuten der Zeitschrift

Genehmigt durch das Ministerium für Kultur der Tschechischen Republik unter der Nummer E 12234

Hlas Severu (nachstehend HS genannt) ist eine vierzehntägige Zeitung für die Bürger von Varnsdorf und seiner Umgebung. Die Herausgabe der HS wird durch das Gesetz Nr. 46/2000 Slg. (Pressegesetz) und weiter durch dieses Statut geregelt. Der Herausgeber der HS ist die Stadt Varnsdorf, die Rechte und Pflichten des Herausgebers werden von der Stadtverwaltung Varnsdorf wahrgenommen. Der Vertreter des Herausgebers ist ein bevollmächtigtes Mitglied des Gemeinderats von Varnsdorf.

Die Hauptaufgabe des HS besteht darin, Nachrichten und Informationen über politische, soziale, kulturelle und sportliche Ereignisse in der Stadt und ihrer Umgebung zu liefern. Darüber hinaus bietet sie einen angemessenen Raum für Bürgervereinigungen, politische Parteien und Bewegungen sowie für einzelne Bürger (Korrespondenten), die die Möglichkeit haben, ihre Ansichten über das Leben und die Ereignisse in der Stadt und ihrer Umgebung zu äußern. Darüber hinaus veröffentlicht sie auch bezahlte Werbung. In der Regel werden 24 Ausgaben pro Jahr veröffentlicht, in der Regel 8-12 B4-Seiten und 2 A4-Seiten. Die Seitenzahl kann sich ändern, wenn der aktuelle Bedarf es erfordert.

Der Chefredakteur des HS wird vom Stadtrat auf Vorschlag des Verlagsvertreters ernannt und abberufen. Der Stadtrat ernennt und entlässt den stellvertretenden Chefredakteur und die Mitglieder der Redaktion auf gemeinsamen Vorschlag des Verlagsvertreters und des Chefredakteurs der HS. Die Redaktion besteht in der Regel aus 5 Mitgliedern.

Die Leitung der Zeitschrift und die Verantwortung für den Inhalt obliegen dem geschäftsführenden Redakteur bzw. bei dessen Abwesenheit dem stellvertretenden geschäftsführenden Redakteur.

Der geschäftsführende Redakteur der HS stellt die Herausgabe der Stimme des Nordens für die Stadt Varnsdorf auf der Grundlage des gemäß §1746/2 des Bürgerlichen Gesetzbuches abgeschlossenen Vertrages über die Erbringung von redaktionellen Tätigkeiten sicher, und die Stadt Varnsdorf schließt mit den Mitgliedern des Redaktionsausschusses Arbeitsverträge gemäß §76 des Gesetzes Nr. 262/2006 Slg. ab. Der Chefredakteur ist verpflichtet, bei der Herausgabe der Stimme des Nordens den Empfehlungen des Redaktionsausschusses zu folgen, in strittigen Fällen dem Vertreter des Herausgebers, der für den Inhalt der Presse gemäß § 4 des Gesetzes Nr. 46/2000 Slg. verantwortlich ist.

Die Verwaltung der Stimme des Nordens wird durch den Haushaltsplan geregelt, der auf Vorschlag des Verlagsvertreters und des Chefredakteurs vom Rat der Stadt Varnsdorf im Rahmen des Gemeindehaushalts genehmigt wird.

Der Preis der Einzelexemplare, der Preis für bezahlte Werbung und andere Dienstleistungen wird vom Verlagsvertreter vorgeschlagen; der Vorschlag wird vom Chefredakteur dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt.

Die organisatorischen Dienstleistungen gegenüber dem Verlag, die Annahme der Anzeigen und die Einziehung der Zahlungen für die veröffentlichten Anzeigen werden von dem beauftragten Mitarbeiter der Gemeinde Varnsdorf erbracht.

Diese Satzung wurde durch den Beschluss des Ministerrates Nr. 105/2015 vom 12.03.2015 mit Wirkung vom 16.02.2015 genehmigt.

Ing.. Stanislav Horáček
Bürgermeister der Stadt